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  • Leistungsspektrum

    Hausärztliche / inter­nis­tische Versorgung

    Wir decken das gesamte hausärztlich-internistische Spektrum ab.

    • geriatrische und psycho­somati­sche Grundversorgung
    • Teilnahme an der hausarzt­zen­trier­ten Versorgung (HZV)
    • Teilnahme an DMP-Programmen für Asthma, Diabetes mellitus, COPD, KHK
    • Überprüfung des Impfstatus und Impfungen nach Empfehlungen der STIKO
    • Wundversorgung, präoperative Vorbereitung sowie postoperative Nachbehandlung
    • Hausbesuche nach Absprache, regelmäßige Visiten in den Pflegeheimen: Spitalhof Münchingen und Altenzentrum Korntal
    • Notfallmedizinische Erstversorgung
    • Videosprechstunde
    Gesundheitsvorsorgen / 'Check up'
    • Gesundheitsuntersuchungen, Hautkrebsscreening und Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr nach Vorgabe der GKV ( Krebsfrüherkennung beim Mann ab dem 45. Lebensjahr; Darmkrebsfrüherkennung ab dem 50. Lebensjahr mit Empfehlung der Dickdarmspiegelung ab dem 50. bzw. 55. Lebensjahr; Ultraschallscreening von  Bauchaortenaneurysmen bei Männern ab 65 Jahren)
    • Jugendvorsorge ab J2 (16 und 17 Jahre) und Jugendarbeitsschutzuntersuchung
    • Im Hausarztprogramm sind teilweise jährliche Check-ups mit erweiterten Laborprofilen möglich
    • Erweiterte Check-ups (mit Sonographie, Lungenfunktion, Vitaminbestimmungen etc.) als IGEL-Leistung nach Absprache
    Sonographie / Ultraschall
    • Ultraschall der Bauchorgane und des Urogenitaltraktes
    • Ultraschall der Schilddrüse und Halsweichteile
    • Ultraschall der Gefäße: Halsgefäße (IGEL), Bauchschlagader und Beingefäße (Thrombose­aus­schluss)
    Herz-, Lungen- und Kreis­lauf­unter­suchungen
    • 12-Kanal EKG
    • Blutdruck und Langzeit-Blutdruck­messungen
    • Lungenfunktionsdiagnostik (Spirometrie) und Blutsauerstoffmessungen (Pulsoxymetrie)
    • Dermatoskopie (Auflicht­mikro­skopie, z.B. zur Differentialdiagnostik von Hautveränderungen)
    • Point-of-Care Labordiagnostik in Praxis: CrP (Entzündungswert), Troponin (Herzinfarktmarker), D-Dimere (Marker für Thrombose/Lungenembolie) mit Verfügbarkeit Innerhalb Minuten
    Betriebsmedizin
    • Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), sowie Eignungsuntersuchungen
    • z.B. für Arzt – und Zahnarztpraxen, Pflege-  und Gemeinschaftseinrichtungen „Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen“ bzw. „Tätigkeiten mit Feuchtarbeit/hautgefährdende Tätigkeiten“ – analog G42 bzw. G24
    • Für alle Unternehmen die Vorsorge „Bildschirmarbeitsplatz“ (analog G37)
    • Untersuchungen zur Kraftfahreignung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV)
    • Regelmäßige und anlassbezogene Arbeitsplatzbegehungen
    • Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (gemäß ArbSchG)
    • Reisemedizinische Vorsorge für internationale Arbeitseinsätze (analog G35) bzw. allgemeine reisemedizinische Beratung
    • Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43
    • Beratungen bei Wiedereingliederung von Mitarbeitern (u.a. BEM, Hamburger Modell)
    • Beratungen bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
    • Beratungen und Unterstützung in der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze (Ergonomie)
    • Unterstützung bei dem Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
    • Impfberatung und Impfaktionen (u.a. saisonale Grippeschutzimpfung)
    IGEL Leistungen, Gutachten, Atteste
    • Reisemedizinische Beratung und Impfungen
    • zertifizierte Gelbfieberimpfstelle
    • Tauchsportuntersuchungen und weitere Sporttauglichkeitsuntersuchungen
    • LKW-/Bootsführerscheinuntersuchungen
    • Gutachten, Unterstützung bei Anschreiben und Widersprüchen
    • spezielle Laboruntersuchungen als IGEL-Leistung (zB Bestimmung von Vitaminen oder Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen)
    • Ultraschalluntersuchungen als IGEL-Leistung

    Hinweis
    Manche Untersuchungen werden trotz gesundheitlicher Sinnhaftigkeit nicht von allen Krankenkassen übernommen und müssen daher privat bezahlt werden. Über die etwaigen Kosten werden Sie von uns gerne aufgeklärt. Die Abrechnung findet hierfür nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) statt. Bei einigen Krankenkassen können Sie die Rechnung einreichen und bekommen rückwirkend die Kosten erstattet.

    Das Ausstellen von Bescheinigungen ist eine ärztliche Leistung und muß in Rechnung gestellt werden, da sonst ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Die Bescheinigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erstellt und müssen trotz Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse privat bezahlt werden. Die Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet und werden selbstverständlich vor Beanspruchung mitgeteilt.