Hinweis
Manche Untersuchungen werden trotz gesundheitlicher Sinnhaftigkeit nicht von allen Krankenkassen übernommen und müssen daher privat bezahlt werden. Über die etwaigen Kosten werden Sie von uns gerne aufgeklärt. Die Abrechnung findet hierfür nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) statt. Bei einigen Krankenkassen können Sie die Rechnung einreichen und bekommen rückwirkend die Kosten erstattet.
Das Ausstellen von Bescheinigungen ist eine ärztliche Leistung und muß in Rechnung gestellt werden, da sonst ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Die Bescheinigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten erstellt und müssen trotz Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse privat bezahlt werden. Die Leistungen werden nach GOÄ abgerechnet und werden selbstverständlich vor Beanspruchung mitgeteilt.